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   LSG Bremen, 15.07.1998 - L 3 Vs 58/97   

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https://dejure.org/1998,23452
LSG Bremen, 15.07.1998 - L 3 Vs 58/97 (https://dejure.org/1998,23452)
LSG Bremen, Entscheidung vom 15.07.1998 - L 3 Vs 58/97 (https://dejure.org/1998,23452)
LSG Bremen, Entscheidung vom 15. Juli 1998 - L 3 Vs 58/97 (https://dejure.org/1998,23452)
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Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht - Verwaltungsverfahren - rechtliches Gehör - entscheidungserhebliche Tatsachen - Umfang in welchem die Behörde 'Gelegenheit' geben muß sich zu den entscheidungserheblichen Tatsachen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 19.02.1992 - GS 1/89

    Verletzung der Anhörungspflicht im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus LSG Bremen, 15.07.1998 - L 3 Vs 58/97
    Der Kläger kann deshalb die Aufhebung des angegriffenen Bescheides verlangen (§ 42 S 2 SGB 10), wobei der Mangel von Amts wegen zu beachten ist (vgl BSG vom 19.2.1992 - GS 1/89 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 6) und allenfalls eine Unbeachtlichkeit bei ausdrücklichem Verzicht in Betracht kommt (BSG vom 1.12.1992 - 4 RJ 45/82 = HVGBG RdSchr VB 19/83).
  • BSG, 07.02.1985 - 9a RVs 10/83

    Heilung einer unterlassenen Anhörung - Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus LSG Bremen, 15.07.1998 - L 3 Vs 58/97
    Entscheidungserhebliche Tatsachen iS des § 24 SGB 10 sind im Verfahren nach dem Schwerbehindertengesetz zB die Tatsachen, die 'anzuerkennenden' Behinderungen und den durch sie bedingten Grad der MdE (bzw jetzt den GdB) betreffen (vgl BSG vom 7.2.1985 - 9a RVs 10/83 = SozR 1300 § 24 Nr. 7).
  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 45/82
    Auszug aus LSG Bremen, 15.07.1998 - L 3 Vs 58/97
    Der Kläger kann deshalb die Aufhebung des angegriffenen Bescheides verlangen (§ 42 S 2 SGB 10), wobei der Mangel von Amts wegen zu beachten ist (vgl BSG vom 19.2.1992 - GS 1/89 = SozR 3-1300 § 24 Nr. 6) und allenfalls eine Unbeachtlichkeit bei ausdrücklichem Verzicht in Betracht kommt (BSG vom 1.12.1992 - 4 RJ 45/82 = HVGBG RdSchr VB 19/83).
  • SG Karlsruhe, 03.04.1998 - S 4 SB 2105/97

    Zur Anhörung nach § 24 SGB X

    Wegen des dabei anzulegenden Maßstabes wird Bezug genommen auf die Entscheidung des Senats vom heutigen Tage (15.7.1998) zum Az. L 3 Vs 58/97.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.05.2002 - L 15 AL 35/00
    Auch dazu konnte die Klägerin folglich vor der letzten Verwaltungsentscheidung durch den Widerspruchsbescheid nicht Stellung nehmen, obwohl derartige entscheidungserhebliche Umstände im Rahmen der Anhörung mitzuteilen sind, wie die Rechtsprechung etwa für medizinische Gutachten und Befundberichte entschieden hat, die zur Grundlage der Entziehung einer bisherigen Leistung oder Feststellung gemacht werden (vgl. BSG vom 28. April 1999 - B 9 SB 5/98 R -, vorgehend LSG Bremen vom 15. Juli 1998 - L 3 Vs 58/97 -).
  • SG Oldenburg, 24.05.2007 - S 9 P 66/06
    Als entscheidungserheblich werden alle Tatsachen definiert, auf die eine Behörde ihre Aktualisierungsregelung stützen will oder die sie nach ihrer mate-riell-rechtlichen Ansicht für bedeutsam hält (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Bremen vom 15. Juli 1998 - L 3 Vs 58/97 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung und Lite-ratur).
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